Quiz - Vertrauliche Daten
Das folgende Quiz enthält Fragen, anhand derer Sie das Gelernte für sich selbst überprüfen können.
---
primary_color: '#1C90F3'
title_color: black
shuffle_questions: false
shuffle_answers: true
---
## Wie heißen persönliche Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz, die die Vereinbarung zur vertraulichen Behandlung von personenbezogenen Daten dokumentiert?
> Datenschutz sollte schon im Namen enthalten sein ;-)
1. [ ] Arbeitsvertrag
>Leider falsch! In den meisten Einrichtungen ist es üblich, mit dem Arbeitsvertrag eine Datenschutzerklärung zu unterschreiben, die den verantwortlichen Umgang mit vertraulichen Informationen regelt.
2. [x] Datenschutzerklärungen
>**Richtige Antwort**
3. [ ] Informationssicherheitsleitlinie
>Nein. In den meisten Einrichtungen ist es üblich, mit dem Arbeitsvertrag eine Datenschutzerklärung zu unterschreiben, die den verantwortlichen Umgang mit vertraulichen Informationen regelt. Die Informationssicherheitsleitlinie beschreibt den Rahmen für das Informationssicherheitsmanagement.
## Welche der Informationen unterliegen keinen (datenschutz-)rechtlichen Einschränkungen?
> Was können Sie problemlos auf einer Parkbank liegen lassen?
1. [ ] Besoldungs- und Vergütungsabrechnungen.
>Leider falsch. Lohnabrechnungen sind persönlich-vertrauliche Daten. Diese sind durch einen entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen. Die Vorgänge sind verschlossen vorzulegen und dürfen nur persönlich vom Empfänger geöffnet werden.
2. [x] Veranstaltungs-, Marketingprospekte und Broschüren.
>**Richtige Antwort**
3. [ ] Verwaltungs- und Aufsichtsratsprotokolle, nicht öffentliche Sitzungsunterlagen.
>Leider nicht richtig. Diese internen Daten dürfen nicht an Unbefugte gelangen!
## Wen können Sie zum Umgang mit personenbezogenen Informationen konsultieren?
> Die Aufgabe liegt meist bei Beauftragten!
1. [ ] An die IT-Abteilung.
>In allen öffentlichen Verwaltungen und vielen Unternehmen muss es eine beauftragte Person für die Belange des Datenschutzes, den oder die Datenschutzbeauftragte/n, geben. Ihre IT-Abteilung ist für diese Fragen meist nicht der richtige Ansprechpartner.
2. [x] An die bzw. den Datenschutzbeauftragte/n der Einrichtung.
>**Richtige Antwort**
3. [ ] An den Personalrat.
>Dies ist falsch. Der / die Datenschutzbeauftragte ist die richtige Ansprechperson bei Fragen zu personenbezogenen Daten.
## Was sollten Sie vor dem Versand einer E-Mail prüfen?
> Wer bekommt welche Daten?
1. [ ] Ich stelle sicher, dass der Drucker eingeschaltet ist.
>Leider falsch, der Druckvorgang ist unabhängig vom E-Mail-Versand.
2. [x] Ich prüfe nochmals, ob die Personen im "An:"-Feld die richtigen sind und ob ein verschlüsselter Versand erforderlich ist.
>**Richtige Antwort**
3. [ ] Ich lese lediglich die E-Mail noch einmal durch und prüfe sie auf Rechtschreibfehler.
>Leider ist das nicht ausreichend, da darüber hinaus geprüft werden sollte, ob beispielweise die E-Mail vertrauliche Daten enthält und daher verschlüsselt verschickt werden sollte.