Betriebsgeheimnisse
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind geschützt - selbst wenn ein Informationsfreiheitsgesetz Auskunftsansprüche gegenüber einer Behörde schafft.
Nach den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen (im Herbst 2021 für den Bund und alle Länder mit Ausnahme Bayerns, Niedersachsens und Sachsens), ist ein Antrag auf Informationszugang zu einer Verwaltung abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.
Anders als zum Beispiel Informationen, die allgemein zugänglich sind und durch deren Verlust kein Schaden oder kein Verstoß gegen Auflagen (z.B. Prospekte, Broschüren, Webseite) entsteht, gibt es Daten und Informationen, deren Weitergabe Einschränkungen unterliegt.
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